Achtung! Der Beitragsrechner der Barmer lohnt sich nicht im Jahr 2023. Das ist meine Meinung. Es geht immer günstiger und besser als bei der Barmer Krankenkasse.
Ich schreibe aus Erfahrung und empfehle unabhängige Beitragsrechner, mit denen man schnell und günstig die günstigste Krankenkasse findet. Teilweise haben die günstigeren Krankenkassen sogar noch bessere Leistungen als die Barmer im Angebot.
Ich selbst war Jahrzehnte lang bei der Barmer versichert. Jetzt war das Maß voll. Die Abzocke der Barmer Krankenkasse werde ich nicht mehr unterstützen.
Ich habe die Krankenkasse gewechselt. In meinem Youtube Video hier oben erfahrt Ihr, zu welcher Krankenkasse ich gewechselt bin. Auch der Zusatzbeitrag ist bei meiner "neuen" Krankenkasse nicht so hoch wie bei der Barmer.
In dem Video über diesem Text erfahrt Ihr im übrigen, wie ich plötzlich im Oktober 2022 von der Barmer Krankenkasse abgezockt wurde. Ohne Vorwarnung bekam ich im Oktober 2022 zwei Vollstreckungsankündigungen vom Hauptzollamt Regensburg im Auftrag der Barmer. Um welch HOHEN BETRAG es sich handelt, erfahrt Ihr in dem Youtube Video hier über diesem Text.
Unglaublich! Ich falle dem Gesundheitstopf so gut wie nie zur Last. Trotzdem will die Barmer nur Geld, Geld, Geld.
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Barmer Krankenkasse zockt Kleinunternehmer ab? |
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Wirtschaftet die Barmer Krankenkasse auf Kosten von Menschen mit geringem Einkommen?
Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich "freiwillig" versichern, da in Deutschland eine PFLICHT zur Krankenversicherung besteht. Was das Wort "freiwillig" in diesem Zusammenhang zu bedeuten hat, bleibt sowieso fraglich.
Bei der Barmer Krankenkasse wird für bestimmte Selbständige mit geringem Einkommen, ein monatlicher Beitrag von stolzen 266,26 Euro fällig. UpDate am 03.03.2018: Die Barmer Ersatzkasse verlangt nun im Jahr 2018 schon 272,53 Euro für Menschen mit geringem Einkommen. Dabei ist ganz egal, ob man jahrelang KEINE Leistungen (also keinen Arztbesuch, keine Krankenhausaufenthalte, etc.) in Anspruch genommen hat oder ob man fast jeden zweiten Tag zum Arzt rennt.
Ist die Barmer Krankenkasse gerecht?
NEIN! Denn, wie man hier oben im Schreiben vom 24.10.2017 der Barmer Krankenkasse nachvollziehen kann, stellt die Barmer sofort nach Überziehung der Zahlungsfrist (nicht einmal 7 Tage über dem Zahlungstermin), einen Säumniszuschlag in Höhe von 10,00 Euro ( im Jahr 2021 schon IRRE 15,00 Euro Säumniszuschlag)!!! UND eine Mahngebühr von zusätzlich in der Höhe von 5,00 Euro!!! in Rechnung.
Das ergibt zusätzliche Kosten in Höhe von 15,00 Euro (im Jahr 2021 20,00 Euro) für den Versicherten, der in diesem Fall JAHRELANG KEINE LEISTUNGEN der BARMER KRANKENKASSE in ANSPRUCH genommen hat. Für mich als Verfasser dieses Blog-POSTINGS ist das klarer BETRUG am MENSCHEN!
Obwohl die Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 266,26 Euro bereits am 23.10.2017 erfolgt ist (siehe Screenshot hier unten), geht die Barmer abermals ihren "automatisierten" Weg der Gebühren-Veranschlagung!
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Das ergibt zusätzliche Kosten in Höhe von 15,00 Euro (im Jahr 2021 20,00 Euro) für den Versicherten, der in diesem Fall JAHRELANG KEINE LEISTUNGEN der BARMER KRANKENKASSE in ANSPRUCH genommen hat. Für mich als Verfasser dieses Blog-POSTINGS ist das klarer BETRUG am MENSCHEN!
Obwohl die Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 266,26 Euro bereits am 23.10.2017 erfolgt ist (siehe Screenshot hier unten), geht die Barmer abermals ihren "automatisierten" Weg der Gebühren-Veranschlagung!
Überweisungsnachweis der Beitragszahlung an die Barmer Ersatzkasse! |
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Erfahrungen mit der Barmer Krankenkasse
Es wurde monatlich der Barmer Ersatzkasse per e-Mail mitgeteilt, dass der Mitgliedsbeitrag etwas verspätet überwiesen wird. Trotz allem, ist diese Krankenkasse nicht fähig, die Abzockerei bei Menschen mit geringem Einkommen, einzustellen.
Die Barmer Krankenkasse bzw. die Verantwortlichen argumentieren in Ihren Schreiben jedes Mal, dass der GESETZGEBER ALLES so festgelegt hat. Anscheinend wurde da auch ein ganz bestimmter Tag im Monat festgelegt, an dem der Beitrag eingegangen sein muss. Naja, wer glaubt, wird selig. Warum gibt es hier keinen Spielraum? Weil es die KRANKENKASSE wohl so wünscht. Werbung: ------------------------------------------------------------------------------------------
FRAGE an die BARMER:
Warum gibt es eigentlich die Barmer Krankenkasse, wenn man sich immer nur auf den Gesetzgeber beruft und nicht selbst einen menschenwürdigen Umgang mit Menschen pflegt, die weniger verdienen als der Durchschnitt und auch erst einmal pünktlich auf die Rechnungszahlung ihrer Kunden angewiesen sind?
Wenn man alles Mögliche nur auf den Gesetzgeber schiebt (wie es die Barmer Krankenkasse in ihren Schreiben fast immer tut). Dann braucht es solch eine Krankenkasse gar nicht. Dann kann man das ganze gleich "Staatskasse" nennen und sich diese "Verwaltung" und diese Abzockerei der Barmer Krankenkasse sparen. Werbung:
Wo bleibt das Barmer Bonusprogramm für Menschen mit wenig Einkommen, die jahrelang keine Leistungen in Anspruch genommen haben?
Die Barmer Ersatzkasse sollte sich neben ihrer Abzocke bei Kleinunternehmern einmal Gedanken darüber machen, in welcher Höhe man Menschen Beiträge zurück zahlen kann, die jahrelang keine Leistungen in Anspruch genommen haben, weil sie gesund leben und sportlich das Leben "meistern".
Es ist völlig ungerecht, dass man nur für andere Menschen in den "Topf" einzahlt und selbst nicht davon profitiert, wenn man eine gesunde Lebensweise hat. Für mich ist das Vorgehen der Krankenkassen (hier insbesondere der Barmer Krankenkasse), völliger Betrug am Menschen. Barmer Abzocke bei Menschen, die ohne Versicherungsschutz waren? Wie man hier oben in dieser "Zahlungsvereinbarung" zwischen der Barmer GEK und mir sehen kann, werde ich auch noch zur Kasse gebeten für Zeiten, in denen ich zwar nicht versichert war. Aber auch 0 (also KEINE LEISTUNGEN) der Barmer Krankenkasse in Anspruch genommen habe. Im übrigen wurde ich regelrecht von der Barmer Mitarbeiterin im Schriftwechsel "genötigt", diese Vereinbarung zu unterschreiben. Es wurden Ängste geschürt. Wenn ich diese Vereinbarung nicht unterschreibe, kommt es zur Vollstreckung durch das Hauptzollamt, etc. Genau solche Klauseln zwecks Zwangsvollstreckung bei Nichtzahlung der Raten, "musste" ich mit meiner Unterschrift unter die Zahlungsvereinbarung auch hinnehmen. Ganz so blöd bin ich aber doch nicht gewesen und habe die Vereinbarung mit eigenen Sätzen noch ergänzt. Es geht nicht um den Menschen bei der Barmer Krankenkasse. Es geht einfach nur um das Kohle machen. Das ist meine Meinung! Gewinne erwirtschaften die Krankenkassen ja teilweise genug, die sich dann wohl in den Manager-Gehältern der Krankenkassen "wieder finden". Würde man das Geld gerechter verteilen, würde nicht die hier geschilderte "Not" bei Menschen mit Niedrigeinkommen entstehen. Es gibt so viele Menschen ohne Versicherungsschutz, obwohl Versicherungspflicht in Deutschland besteht. Und wenn man ehrlich ist (wie ich) und sich bei der Barmer Krankenkasse meldet, wird man im Nachhinein noch "gezwungen", in Raten die Beiträge für die versicherungslose Zeit zu begleichen. Dies bekräftigt meine Meinung über die Barmer Krankenkasse. Meiner Meinung ist dieses System der Barmer Krankenkasse völliger Betrug, auch wenn es vom "Gesetzgeber" so wohl in die Wege geleitet wurde. Hier werden Menschen wie moderne "Sklaven" behandelt, die einfach nur finanziell geschröpft werden. Wenn man wenig Geld zur Verfügung hat und auf diese Weise abgezockt wird, hat das nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Werbung:
Schlechte Erfahrungen mit der Barmer Krankenkasse (GEK) An dieser Stelle möchte ich nun in eigenen Worten wieder geben, wie es damals zu der "Zahlungsvereinbarung" gekommen ist. Dabei geht es um die Ratenzahlung des Kassenbeitrages für einen Zeitraum ohne Versicherungsschutz. Die Dame der Barmer hatte schon in ihrem Namen das Wort WITZ enthalten. Und der gesamte Schriftwechsel war auch ein absoluter Witz und meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für die Barmer Krankenkasse. Per e-Mail teilte mir die Mitarbeiterin der Barmer Krankenkasse im Jahr 2016 folgendes mit: "Derzeit ist für den Zeitraum 01.07.2015 bis 31.01.2016 ein noch nicht gezahlter Betrag von derzeit EUR 1.466,23 Euro offen, der sich mit jedem 15. des Monats um weitere Säumniszuschläge erhöhen würde, sofern keine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns abgeschlossen würde. Die offene Summe wäre bei Nichtzahlung bzw. Nichtabschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung vollstreckbar und würde auch in den nächsten 30 Jahren nicht verjähren". An diesen Ausführungen sieht man ja schon, wie krank (meiner Meinung nach) eigentlich das System der Barmer Krankenkasse ist bzw. das System von deren Verantwortlichen ist, die mit Menschen mit geringem Einkommen umgehen, als wären Sie ein Schwein, das man schröpfen kann und bis zum letzten ausnehmen kann. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass man schauen muss, dass das Geld überhaupt zum Leben reicht. Weiter wurde Druck der Mitarbeiterin der Barmer Krankenkasse (GEK) mit folgenden Ausführungen im e-Mail-Verkehr wie folgt aufgebaut: "Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns ist möglich, sofern die angelaufene Schuld innerhalb von 2 Jahren tilgbar wäre. Dies würde bedeuten, dass die Monatsraten mindestens EUR 61,09 betragen sollte....Sollte keine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns zustande kommen, muss die Beitragsforderung durch uns beim Hauptzollamt angemeldet werden. Von dort aus würde auch die Vollstreckung erfolgen. Weitere Säumniszuschläge würden an jedem 15. des Monats hinzukommen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns wäre dann nicht mehr möglich". Dies ist ein Auszug aus der email der Frau W...witz der Barmer vom 31.03.2016. Merkt Ihr als Leser, wie hier Druck aufgebaut wird auf den "Schuldner". Man soll schnellstmöglich eine Vereinbarung unterschreiben und wird hier regelrecht "genötigt", obwohl für den Zeitraum ohne Versicherungsschutz NIE Leistungen der Barmer Krankenkasse von mir in Anspruch genommen wurden. Am 11.04.2016 machte die Mitarbeiterin der Barmer Krankenkasse (damals Barmer GEK) abermals Druck. Hier folgt der Auszug aus der e-Mail: "Sehr geehrter Herr ..........., sofern keine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen wird, bleibt es bei dem gesetzlich vorgeschriebenen Mahnablauf, also auch bei der Weitergabe an das Hauptzollamt zur weiteren Vollstreckung. Ich hatte Sie mit meiner Mail vom 31.03.2016 gebeten uns mitzuteilen, in welcher Höhe Sie sich eine Ratenzahlung vorstellen können und ab wann (genaues Tagesdatum) die monatliche Ratenzahlung beginnen soll. Erst mit diesen Angaben kann eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden. Bitte teilen Sie uns also mit, in welcher Höhe (genauer Zahlbetrag in Euro) Sie sich eine Ratenzahlung vorstellen können und ab wann (genaues Tagesdatum) die monatliche Ratenzahlung beginnen soll. Ich werde dann den Ratenplan schriftlich erstellen und Ihnen eine Ausfertigung der Vereinbarung zur Ratenzahlung zusenden. Erst dann ist die Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Barmer GEK abgeschlossen, erst dann dürfen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Mahnablauf unterbrechen, erst dann wäre eine immer noch drohende Vollstreckung durch das Hauptzollamt abgewendet! Ohne die Angabe der oben genannten Daten Ihrerseits muss die Forderung an das Hauptzollamt weitergegeben werden". Uns ist natürlich bewusst, dass es immer wieder Menschen gibt, die in finanziellen Schwierigkeiten geraten. Darum haben wir ja vom Gesetzgeber die Möglichkeit erhalten, mit Schuldnern eine Ratenzahlung in geringeren Beträgen als die Hauptforderung zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit wollen wir gerne Gebrauch machen, brauchen aber dazu Ihre Mithilfe (Angabe der oben genannten Daten), um Ihnen zu helfen. (Anmerkung des Schuldners: Wer hier Hilfe braucht, ist ja wohl ersichtlich. Das Krankenkassensystem und die Barmer Krankenkasse). Jetzt weiter mit der e-mail, die ich von der Barmer Krankenkasse erhielt: "Ohne diese Ratenzahlungsvereinbarung würde sich die Hauptforderung immer weiter um auflaufende Säumniszuschläge und Mahngebühren erhöhen, welches sicher nicht in Ihrem Sinne ist. (Anmerkung der Redaktion: BARMER ABZOCKE PUR!) Dass Sie bisher keinen Schriftwechsel von anderen Gläubigern bezüglich einer Vollstreckung über das Hauptzollamt erhalten haben, kann damit zusammen hängen, dass der Forderungseinzug eines Sozialversicherungsträgers anders als der Forderungseinzug eines Privatgläubigers oder eines Nicht Sozialversicherungsträgers gesetzlich über das Hauptzollamt geregelt werden muss. Dies ist eine Vorgabe, an die wir uns als gesetzliche Krankenkasse halten müssen. Als Sozialversicherungsträger haben wir leider keinen Handlungsspielraum gegenüber der rechtlich wirksamen Gesetzeslage". Zitat Ende der Mail der Barmer Krankenkasse-Mitarbeiterin vom 11.04.2016. Weil es so "schön" ist, hier ein Auszug aus der e-mail der Mitarbeiterin der Barmer Krankenkasse (damals Barmer GEK) vom 18.04.2016: " Die offene Gesamtbeitragsschuld beträgt mit heutigem Datum (18.04.2016) EUR 1.466,23 und beinhaltet die Monatsbeiträge für den Zeitraum 01.07.2015 bis 31.01.2016 in Höhe von EUR 1.405,23, die Mahngebühren in Höhe von derzeit EUR 11,00 und die dazugehörigen Säumniszuschläge in Höhe von derzeit EUR !!!50,00 Euro!!! (Anmerkung der Redaktion: WAHNSINN!). Anzumerken ist vollständigkeitshalber, dass ohne Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mit jedem 15. des Monats neue Säumniszuschläge in Höhe von 1% des bis dato rückständigen auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages fällig werden (§24 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI). Bei jeder weiteren Mahnung kommt auch eine weitere Mahngebühr hinzu. Gerne vermerke ich, dass Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung wünschen. Somit bleibt es bei der gesetzlich vorgegebenen Mahnfolge und es wird zu einer Abgabe an das Hauptzollamt zur Vollstreckung der gesamt offenen Beitragsschuld kommen müssen. Dies ist uns leider so vorgeschrieben, einen Handlungsspielraum haben wir leider nicht. Dies zur allgemeinen Information. Unabhängig davon können Sie selbstverständlich jederzeit eine Teilzahlung ohne abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung leisten, die die zu vollstreckende Gesamtschuld verringert. Sollten Sie dennoch an einem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung interessiert sein, so lassen Sie es uns wissen." Ende der e-mail der Barmer Mitarbeiterin vom 18.04.2016. Werbung: "LIEBER GESETZGEBER, LIEBE BARMER KRANKENKASSE". Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass ich Euer Sparschwein sein darf. Warum werden nicht Menschen zur Kasse gebeten, die tatsächlich tagtäglich Geld aus dem Topf brauchen? Dazu gehören auch Raucher, Säufer, die ja wohl selbst auch Schuld an Ihrer Situation mit den Krankheitsfolgen haben. Ich als gesunder Bürger möchte nicht das geschröpfte und ausgenommene Schwein für andere sein, die auch auf Ihre Gesundheit schauen könnten und dadurch das "Krankenkassensystem" schonen könnten. Werbung: Macht die Barmer Krankenkasse krank? An meinen Ausführungen kann man erkennen, dass sich die Barmer Krankenkasse wohl einen Dreck um die Gesundheit ihrer Versicherten schert. Wie bei der Barmer Krankenkasse schon mit "Schuldnern" umgegangen wird, ist würdelos und unmenschlich zugleich. Man wird erst richtig krank durch solch eine Barmer Krankenkasse, da man bei solchen "Schriftwechseln" erst einmal "nervlich" auf die Probe gestellt wird. Aber bei der Barmer Krankenkasse sollte man nicht viel erwarten. Hinter den Kulissen brodelt es hier wohl immer wieder gewaltig. Das sieht man schon, wenn man in der Google Suchmaschine "Betrug Barmer Ersatzkasse" eingibt. Man sollte sich also genau überlegen, auf was man sich einlässt, wenn man die Barmer Krankenkasse als Krankenkasse wählt. Die Leistungen der Krankenkasse sind wohl eher Flop als Top. So viel zu meiner Meinung. Zusatzbeitrag Barmer 2021? Für mich ist jeder Monat auch ohne Zusatzbeitrag im Jahr 2021 ein verlorener Monat, um in der gesetzlichen Krankenkasse bei der Barmer "Miglied" zu sein. Als Selbständige Reinigungskraft habe ich (und wohl nicht nur ich) sehr zu kämpfen während der Corona Pandemie. Obwohl man laufend der Barmer schreibt und mir am 01.06.2021 noch schriftlich mitgeteilt wird, dass wenn ich ab 01.07.2021 die laufenden monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge regelmäßig bis zum 15. des darauffolgenden Monats begleiche (erste Zahlung am 15.08.2021), ist aus unserer (Barmer) Sicht für die zurückliegende Zeit eine Vereinbarung möglich. Ich muss dazu sagen, dass leider mittlerweile Schulden von etwa 2.000 Euro bei der Barmer für NICHTS angelaufen sind. Ich meine für nichts, weil ich Gott sei Dank keinen Arzt gebraucht habe für längere Zeit. Somit verursache ich auch keine Kosten im laufenden Jahr 2021. Schulden von etwa 2.000 Euro sind auch zustande gekommen, weil die Barmer Krankenkasse Anfang des Jahres 2021 (während der Corona Pandemie) eine Nachzahlung von 983.04 für das Jahr 2019 von mir fordert. Der Betrag kommt angeblich aufgrund der Rückrechnung durch den Einkommensteuerbescheid 2019 zustande. Dumm dass meine aktuell finanzielle Lage überhaupt nicht beachtet wird. Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich im Jahr 2020 wegen einem Mittelhandbruch 2 Monate nicht arbeiten konnte und nichts verdienen konnte. Also wer für die Barmer keinen Geldscheisser hat, bleibt auf der Strecke. Ich bewege mich als Selbständige Reinigungskraft laufend und fahre noch mit dem Mountainbike von Stein bei Nürnberg täglich (bei Regen und Sonnenschein) nach Nürnberg City, um Reinigungstermine wahrzunehmen. Im Gegenzug wird man von der Barmer abgezockt, anstatt dass man bei gesunden und sportlichen Menschen Kulanz zeigt und Schulden erlässt. Bei der Barmer heisst es ja immer. Der Gesetzgeber hat das so geregelt. Bla, Bla. Also man muss blechen. Auch für NICHTS! Am 24.06.2021 bekomme ich nun eine Beitragsmahnung für den Mai 2021 in Höhe von 269,48 Euro (beinhaltet unverschämte 15 EURO Säumniszuschlag und 5,00 Euro Mahngebühr). Ich bekomme diese Mahnung trotz des Schreibens der Barmer vom 01.06.2021, in dem (wie hier oben beschrieben) von einer ersten Zahlung am 15.08.2021 die Rede ist. Bei der Barmer weiss die eine Hand wohl nicht was die andere macht. Achtung! Folgender Hinweis zum Zahlungsverzug wird auf Seite 2 der Beitragsmahnung der Barmer mit "geliefert". Ich zitiere: " Ihr Anspruch auf Leistungen ruht, wenn ein Beitrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate rückständdig ist. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits bewilligte Leistungen. Ausgenommen von der Ruhensvorschrift sind Früherkennungsuntersuchungen und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Die Krankenversicherungskarte kann dann nur mit einem eingeschränkten Leistungsanspruch genutzt werden." Zitat Ende. Also man zahlt jahrelang den Barmer Mitgliedsbeitrag und wenn bedingt durch die Corona Pandemie nicht pünktlich zahlen kann, bleibt man bei Krankheiten seinem Schicksal zum größtenteil selbst überlassen. So geht wohl das Wirtschaften auf Kosten von Menschenleben. Hauptsache das Geld regiert die Welt? Am Geld fehlt es bei der Barmer wohl gerade sehr stark. Gebt in der Google Suchmaschine doch einmal "Barmer Abzocke" ein. Hier erscheint ganz oben folgender Text am 30.06.2021. Ich zitiere: "Die Aufsichtsbehörde fordert 96 Millionen Euro von der Barmer zurück...Die Beschuldigten sollen einen Schaden von mindestens 85 Millionen Euro verursacht haben, indem sie bei Abrechnungen Kranke kränker machten. Das berichtet der Ärztenachrichtendienst "änd" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft (27.05.2021)." Zitat Ende Jetzt dürfte auch dem letzten klar sein, warum man bei der Barmer Krankenkasse so extrem auf einen pünktliche Zahlung des Mitgliedbeitrages 2021 ohne oder mit Zusatzbeitrag drängt (trotz Pandemie ). 😂 Ich gebe nun noch das Schreiben der Barmer Krankenkass vom 01.06.2021 hier wieder, damit man erkennen kann, dass ich die Wahrheit in meinem Blog wieder gebe..... Sehr geehrter Herr ......, im Auftrag des Vorstandes antworte ich auf Ihre E-Mails vom 27. und 31.05.2021, in der Sie uns um eine Stundung der Beiträge im Zusammenhang mit Ihrer Einnahmesituation während der Corona Pandemie bitten. Für eine reduzierte Beitragseinstufung aufgrund der von Ihnen geschilderten Einnahmeausfälle durch die Pandemie ist grundsätzlich ein aktueller Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erforderlich. Sofern dieser nicht vorliegt, akzeptieren wir aufgrund der Pandemie im Einzelfall als Nachweis auch entsprechende Unterlagen (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertung). Wenn es Ihnen nicht möglich ist, diese Unterlagen kurzfristig zu bekommen, teilen Sie uns bitte auf beiliegender Einkommenserklärung mit, wie hoch Ihre Einnahmen aktuell sind. Sobald wir diese Informationen von Ihnen bekommen, prüfen wir die vorläufige Einstufung und reduzieren den monatlichen Beitrag. Sie bitten uns in Ihrer Mail um einen Vorschlag für eine Ratenzahlungsvereinbarung und Stundung während der Pandemie, wobei die letzte Beitragszahlung im Januar 2021 für Beiträge aus dem Jahr 2020 erfolgte. Die entscheidende Frage für eine Ratenzahlung ist, ab wann die laufenden monatlichen Beiträge von Ihnen regelmäßig bezahlt werden können. (Anmerkung der Redaktion: Money, Money, Money! Merkt Ihr es? Beim Geld wirds für die Barmer Krankenkasse interessant. Nur dann! 🤑🤑🤑) Sofern Sie die laufenden monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem 01.07.2021 regelmäßig bis zum 15. des darauffolgenden Monats begleichen (erste Zahlung am 15.08.2021), ist aus unserer Sicht für die zurückliegende Zeit eine Vereinbarung möglich. Der niedrigste Beitrag im Jahr 2021 in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bei Einnahmen bis 1069,67 monatlich insgesamt 206,17 Euro. Die Beiträge, Säumniszuschläge und Mahngebühren, die bis zum 30.06.2021 insgesamt aufgelaufen sind, würden wir in die von Ihnen gewünschte Ratenzahlungsvereinbarung aufnehmen. Einen aktuellen Kontoauszug über die offenen Posten fügen wir bei. Aufgrund der Schilderung ihrer Situation im Einzelfall würden wir, sofern das von Ihnen leistbar ist, ab dem 01.08.2021 eine monatliche Rate von 50,00 Euro für die Dauer von 6 Monaten vereinbaren. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung über eine neue Ratenvereinbarung mit Ihnen gemeinsam. Die Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen und Mahngebühren können wir erst am Ende der Ratenzahlungsvereinbarungen treffen. ------------------------------------------------------------ Soweit zunächst das Schreiben der Barmer Krankenkasse vom 01.06.2021, in dem es über Beitragsforderungen geht. Es ist anzumerken, dass ich in diesem Jahr 2021 dem Gesundheitstopf nicht zur Last gefallen bin. Ich war nicht krank, ich rauche und trinke nicht, fahre täglich Mountainbike und werde von der Barmer im Auftrag des Staates schweinisch abgezockt. UpDate am 04.07.2021 Am 03.07.2021 kam ein neues Schreiben der Barmer, das ich wie folgt zitiere: "Sehr geehrter Herr ........, gerne bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang von 70,00 Euro. Als Verwendungszweck wurde der Begriff "1. Teilzahlung" von Ihnen angebeben. Wir haben den Betrag daher auf den ältesten Beitragsmonat verbucht. Die von Ihnen heute angekündigte Zahlung von 50,00 ist noch nicht bei uns eingegangen. Die vorläufige Beitragseinstufung wurde aufgrund Ihrer geschilderten Einnahmesituation rückwirkend zum 01.01.2021 in die Mindesteinstufung korrigiert. Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 169,98 Euro in der Krankenversicherung und 36,19 Euro in der Pflegeversicherung. Der vorläufige monatliche Gesamtbeitrag reduziert sich auf 206,17 Euro. Nachdem Sie sich zum Vorschlag der Ratenzahlung mit unserem Schreiben vom 01.06.2021 bislang nicht geäußert haben, wurde für den laufenden Beitrag Mai 2021 am 24.06.2021 eine erneute Mahnung versandt. Aufgrund der heutigen Mail stornieren wir die Mahngebühr und Säumniszuschläge für den Monat Mai 2021. Mit freundlichen Grüßen ...................... " Zitat Ende des Barmer Schreibens vom 01.07.2021 Die Logik der Barmer muss man an dieser Stelle erst einmal verstehen. Meine Teilzahlung wurde logischerweise für den zunächst angemahnten Beitrag überwiesen. Fortsetzung folgt.... Jetzt noch einige Infos rund um die Barmer Krankenkasse, weil danach im Internet oft gesucht wird. Wir nehmen uns kurz Zeit für den Zusatzbeitrag der Barmer 2021. Laut Recherchen über die Google Suchmaschine liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Der zusätzlich kassenindividuelle Beitragssatz beträgt 1,5 Prozent. Barmer Zuzahlungsbefreiung? Wer hätte das gedacht? Bei der Barmer soll es laut Recherchen im Internet auch eine Zuzahlungsbefreiung (z.B. bei der Zuzahlung bei Medikamenten) geben. Man kann den Antrag sogar im voraus stellen (wow!:-). Aber wie das so ist in diesem Deutschland. Von einem Antrag zur Bewilligung muss oft ein bürokratischer Kraftakt in Kauf genommen werden. Wahrscheinlich erreicht so die Zuzahlungsbefreiung am Ende wieder nicht die Menschen, die eine Zuzahlungsbefreiung bitter nötig hätten. Gerne lassen wir uns aber eines besseren belehren. Und war mit einem Kommentar gleich hier unten unter dem Blog Posting. Barmer Krankenschein Krankmeldungen haben während der Corona-Pandemie wohl eine Hochphase. Obwohl! Viele sind ja sowieso im Home-Office gut isoliert. Oder wie war das noch einmal? 😱 Recht einfach kann man aber seinen Krankenschein wohl bei der Barmer einreichen, falls dies nötig sein sollte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einfach abfotografiert werden und direkt in die Barmer App hoch geladen werden. Oder man schickt den Krankenschein einfach mit der guten alten Post an die Postanschrift der Barmer Krankenkasse. Barmer Mitgliedsbescheinigung Zum Nachweis der Krankenversicherung ist eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse nötig. Solch einen Nachweis benötigt man zum Beispiel, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Am besten persönlich bei der Barmer anfragen zwecks Mitgliedsbescheinigung. Barmer Zahnzusatzversicherung Mit einer Zahnzusatzversicherung hätte ich mir womöglich viel Geld bei einer Wurzelbehandlung im Jahr 2019 sparen können. Im Jahr 2021 lohnt sich wohl auch eine Zahnzusatzversicherung noch, wenn man das nötige "Kleingeld" übrig hat. Bei der Barmer gibt es mit "normalem" Versicherungsschutz nichts umsonst. Auch nicht die professionelle Zahnreinigung. Oder habe ich da etwas verpasst? Barmer Telefonnumer - Kontakt Ein grosser Witz sind die Schreiben der Barmer Krankenkasse ohnehin. Rechts oben auf den Schreiben unter dem Barmer Logo ist dann auch die Telefonnummer er Barmer agbedruckt. Dann steht noch da (in fett geschrieben): "Ich bin persönlich für Sie erreichbar". Und der Name einer Mitarbeiterin ist dort geschrieben. Die Wahrheit ist aber. Wenn man unter der Telefonnummer bei der Barmer anruft, geht immer wieder eine andere Mitarbeiterin ran. Entweder die Mitarbeiterin checkt dann gar nichts oder sie sagt etliche Male. "Ich muss mir Ihren Fall erst einmal genau anschauen". Nach Minuten hatte die Dame am Telefon aber immer noch nicht meinen Fall gerafft. Da kann ich gleich auflegen und mir den telefonischen Kontakt zur Barmer ersparen. Eure Meinung ist hier unten auch gerne gesehen im Kommentarbereich meines Blogs!
Autor: Paul Czickus
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