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☝Deutsche Bahn (DB) Fahrpreisnacherhebung - ☛Betrug an Fahrgästen?


Findet bei der Deutschen Bahn ein Betrug an ehrlichen Fahrgästen statt?

Fakt ist, dass ich am 15.01.2018, bei der Verkehrs AG Nürnberg, mit meiner EC-Karte, für 27,20 Euro (siehe Schreenshot hier unten), eine 7-Tage-Zonenkarte für meine Mobi-Card bezahlt habe.





Am 17.01.2018 um kurz vor 18 Uhr, stieg ich in die Regionalbahn 58480 der Deutschen Bahn ein, um von Fürth (Bayern/Hauptbahnhof) nach Zirndorf zu fahren. Dabei habe ich schon kurz nach dem Einsteigen bemerkt, daß der Zugbegleiter sich im Führerhaus am Zugende aufhielt. Kurz vor der Abfahrt wollte ich dann schon meine MobiCard aus dem Geldbeutel holen und für die Fahrkartenkontrolle bereit halten. Dabei fiel mir auf, daß die Mobicard nicht mehr in meinem Geldbeutel ist. Daraufhin wollte ich vor Abfahrt des Zuges den Zug verlassen, um noch eine Karte zu kaufen. Leider wurde gerade in diesem Augenblick die Zugtüre verschlossen.

Also bin ich selbst auf den Zugbegleiter zu gegangen und habe ihm die Sachlage erklärt. Ich bin mir sicher, daß ich die Mobicard an diesem Tag verloren hatte. Denn als ich in Fürth-Vach los fuhr, hatte ich die MobiCard noch dabei. Ich bin wohl in dem Bus in Fürth-Vach bzw. auf der Strecke Richtung Fürth Hauptbahnhof kurz eingeschlafen. Mir ist dabei wohl die MobiCard aus der Hand gefallen. Ich hätte Sie lieber gleich in den Geldbeutel tun sollen. Dennoch ist der Verlust der Fahrkarte menschlich.

Der Zugbegleiter im Zug der Deutschen Bahn, nutzte aber trotzdem seine Chance (auf die sich diese "Mitarbeiter" wohl am meisten freuen, um schnell Kohle für die Deutsche Bahn zu machen) und nahm meine Daten auf, um einen Schein zur Fahrpreisnacherhebung auszustellen. Der Zugbegleiter des Zuges mit der Zugnummer 58480 war nicht einmal in der Lage, mir eine Kopie der DB Fahrpreisnacherhebung auszuhändigen. Er sagte mir, ich könne ja Widerspruch einlegen. So viel zur Verlogenheit der "Zugbegleiter" im Auftrag der Deutschen Bahn. Erst auf überfreundlich tun. Und wenn ein ehrlicher Kunde (der regelmäßig zahlt), seine MobiCard verloren hat, wird er vorsätzlich abgezockt und meiner Meinung schamlos betrogen. Mehr zu meinen Konsequenzen, erörtere ich später hier in meinem Blog.

Das Schreiben der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle:
Das Schreiben der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle (siehe Schreenshot hier unten) erhielt ich einige Tage später per Post. Hier steht folgendes im Text: 

"Sehr geehrter Herr Czickus,

bei einer Fahrkartenkontrolle auf der Fahrt von Fürth(BAY)HBF nach ZIRNDORF wurde für Sie eine Fahrpreisnacherhebung erstellt, die Ihnen im Zug nicht ausgehändigt werden konnte.

Da der Fahrpreisnacherhebungsbeleg zugleich eine rechtsverbindliche Zahlungsaufforderung darstellt, möchten wir Ihnen mit diesem Schreiben die wichtigsten Informationen übermitteln:

Feststellungsdatum + Uhrzeit 17.01.2018 18:13
Zugnummer: 58480
Kontrollhaltepunkt: FÜRTH WESTVORSTADT
Codierung: 00    Tarifgebiet: 049

Erhöhtes Beförderungsentgelt: Euro 60,00
Fahrpreis für die Weiterfahrt:   Euro 0,00
Bereits geleistete Zahlungen:   Euro 0,00
Gesamtbetrag:                          Euro 60,00

Wir bitten Sie, den genannten Gesamtbetrag unter Angabe der Fahrpreisnacherhebungsnummer ----------- bis zum 02.02.2018 auf das oben genannte Konto zu überweisen.

Der erhöhte Preis ermäßigt sich, wenn Sie innerhalb der Zahlungsfrist bei einem DB Reisezentrum nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Fahrkarte waren.

Eventuelle Einsprüche bitten wir ausschließlich in schriftlicher Form an die oben angegebene Anschrift zu senden: 

Also an:
DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebungsstelle 
76518 Baden-Baden

          Screenshot Schreiben der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle  vom 19.01.2018:
Für mich ist das Betrug durch die Deutsche Bahn, da ich nachweislich per Kartenzahlung eine Mobicard bezahlt habe, die nur ICH nutzte und ich leider verloren habe!































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DEINE MEINUNG zählt hier im Blog! --Welche ERFAHRUNGEN hast DU mit der DEUTSCHEN BAHN gemacht? --Kommentiere hier ganz unten unter diesem Blog-Posting!

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Tausende von ehrlichen Kunden werden von der Deutschen Bahn betrogen und um ihr Geld gebracht?

Nachdem ich das Schreiben der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle erhalten habe, habe ich umgehend Widerspruch eingelegt und meinen Nachweis (Kontoauszug) an die Fahrpreisnacherhebungsstelle per Mail zugeschickt und meinen Widerspruch auch auf dem Postwege versandt.

Es war ein wirkliches Wirrwarr, überhaupt einmal eine funktionierende e-Mail-Adresse der DB Fahrpreisnacherhebung ausfindig zu machen. Mein Schreiben an die im Impressum auf db-fahrpreisnacherhebung.de aufgezeigte Mail-Adresse, kam nämlich nicht an, laut meines E-Mails Programmes.

Letztendlich habe ich auf der unübersichtlichen Seite der DB Fahrpreisnacherhebung eine Kontaktmöglichkeit gefunden, über die ich meinen Nachweis auch hoch laden konnte.

Ich hätte gerne auch dem Vorstand der Deutschen Bahn ein ausführliches Schreiben zu gesendet. Dies ist aber bei diesem "Staatskonzern (privat organisiertes Staatsunternehmen)" wohl unmöglich. Auch nach langem Suchen, waren keine e-Mail-Adressen des Bahnvorstandes zu finden. Nicht einmal eine e-Mail-Adresse des ehemaligen CDU-Politikers Roland Profalla war zu finden. 

Schon hier ist die Verlogenheit der Deutschen Bahn und von ehemaligen Politikern (die jetzt bei der Bahn Geld kassieren), zu erkennen. Wenn man Interesse am Dialog mit den Kunden hätte. Dann würde man sich auch mit diesen auseinandersetzen. Und dies nicht nur über die Mail-Adresse des Kundendialoges der Deutschen Bahn anbieten. Jedes anständige Unternehmen ist direkt zu erreichen. Auch die Vorstände!

Tagelang Keine Antwort der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle:

Nachdem ich bis zum 02.02.2018 immer noch keine Antwort der Fahrpreisnacherhebungsstelle der Deutschen Bahn erhalten habe, obwohl ich bis zu diesem Zeitpunkt hätte zahlen sollen, rief ich am 02.02.2018 bei der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle an, um zu erfahren, wann ich denn eine Antwort bekäme.

Die sehr unfreundliche Call-Center-Mitarbeiter sagte mir gleich, das Schreiben ist auf dem Weg zu mir. Sie las mir aus dem Schreiben vor. In diesem Anschreiben steht, daß ich beim Kauf der MobiCard die Bedingungen so angenommen habe, daß diese MobiCard übertragbar ist, blabla. Deshalb nutzt mein eingereichter Kontoauszug über die Zahlung von 27,20 für die MobiCard nichts. Die Deutsche Bahn macht also so leicht einen Zusatzverdienst von 60,00 Euro für das Unternehmen klar? Sie glaubt mir nicht, daß ich tatsächlich die MobiCard verloren habe? 

Die derbe Aussprache der Mitarbeiterin der DB Fahrpreisnacherhebung verriet mir auch gleich, ich müsse bis zum 15.02.2018 den Betrag bezahlen.

Nun ist auch das Schreiben der Fahrpreisnacherhebungsstelle verspätet eingetroffen. VERSPÄTUNGEN sind wir aber ja wohl alle gewohnt bei bzw. mit der DEUTSCHEN BAHN. Die Screenshot-Aufnahme des Schreibens füge ich gleich hier unten hinzu. Ich zitiere aus dem als "VERTRAULICH" gekennzeichneten Schreiben an mich:

Sehr geehrter Herr Czickus,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie hatten keine gültige Fahrkarte. Deshalb musste der Kollege eine Fahrpreisnacherhebung schreiben.

Wir reduzieren den erhöhten Fahrpreis, falls Sie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle eine persönliche Fahrkarte besaßen. Die von Ihnen erworbene 7 Tage MobiCard ist dagegen übertragbar. Eine nachträgliche Vorlage einer übertragbaren Fahrkarte ist nach den Beförderungsbedingungen nicht zugelassen. Beim Kauf Ihrer übertragbaren Fahrkarte haben Sie die Angebotskonditionen akzeptiert.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch in Ihrem Fall leider keine Ausnahme machen können und auf die Begleichung unserer berechtigten Forderung bestehen müssen.

Überweisen Sie bitte 60,00 Euro bis 15.02.2018 an:

Empfänger: DB Vertrieb GmbH
Geldinstitut: COMMERZBANK Baden-Baden
Verwendungszweck: bla bla
IBAN: DE02 6624 0002 0115 5076 00

Sehr geehrter Herr Czickus, wir wünschen Ihnen für die Zukunft eine gute Fahrt. 

Und ich wünsche der DEUTSCHEN BAHN👊WEITERHIN eine GUTE FAHRT IN DIE ROTEN ZAHLEN!👊

Mehr ist zu diesem Schwachsinn-Schreiben☚ nicht mehr hinzu zu fügen!

Screenshot Schreiben der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle  vom 01.02.2018:
Die Fahrpreisnacherhebungsstelle bleibt bei Ihrer Forderung - Ich nenne das BETRUG!
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Ich werde meine Konsequenzen ziehen und dieses Unternehmen bzw. die Züge der Deutschen Bahn so weit es geht, nicht mehr nutzen. 👉Und das empfehle ich an dieser Stelle jedem mündigen Bürger, der sich nicht verarschen und nicht finanziell durch diesen unsozialen (bzw. eigentlich asozialen) Staatskonzern (privat organisiertes Staatsunternehmen) ausnehmen lassen will.👈
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Die DB Fahrpreisnacherhebungsstelle kann also ungehemmt und schamlos vom §265a StGB "Erschleichens von Leistungen" (Beförderungserschleichung) profitieren?

Der Gesetzgeber stützt hier also betrügerisches Vorgehen, indem ehrliche Bahnkunden mit 60,00 Euro abgezockt werden? Und das, obwohl man eine MobiCard nachweislich bezahlt hat und diese verloren hat. Hier werden Menschen bzw. Bahnkunden kriminalisiert. Obwohl das Verhalten der Deutschen Bahn meiner Meinung nach viel krimineller ist, weil Sie sich von ehrlichen Kunden Mehreinnahmen ohne Ende "erschleichen kann".

Auf diese Weise das entstandene Finanzloch durch tatsächliche "Schwarzfahrer" zu stopfen, ist meiner Meinung ein mega-Betrug in der Bundesrepublik Deutschland. Das sollte sich niemand mehr von der Deutschen Bahn gefallen lassen und alles in der Öffentlichkeit nieder schreiben, damit die Abzocke auf dem Rücken ehrlicher Menschen beendet wird.

Lohnt sich ein Schlichtungsantrag bei der Söp-Schlichtungsstelle (für den öffentlichen Personenverkehr?)
Durch Zufall bin ich über das Internet auf die Söp-Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr gestoßen.
Hier kann man sich melden, so lange die Angelegenheit mit der Deutschen Bahn noch nicht vor Gericht ist.

Ich habe mich im Februar 2018 mit meinem Anliegen mit meinem Schlichtungsantrag an die SÖP-Schlichtungsstelle online auf soep-online.de gewendet. Hier bekam ich auch gleich eine Antwort. Ich musste online mein Anliegen genau schildern und noch den Schriftwechsel bzw. meine Beweise oder Nachweise hoch laden.

Kurz darauf wurde mein Fall auch schon von einer Volljuristin bearbeitet. Die Schlichterin (Volljuristin) von der Söp-Schlichtungsstelle hat sich mit der Beschwerdegegnerin (also mit der Deutschen Bahn) in Verbindung gesetzt.

Am 16.02.2018 bekam ich nun die E-Mail-Antwort der Schlichterin der Söp-Schlichtungsstelle, in der mir die negative Meldung von der Deutschen Bahn übermittelt wurde.

Ich zitiere aus dem Schreiben der Söp-Schlichtungsstelle:

Sehr geehrter Herr Czickus,

anliegend übersenden wir Ihnen unsere Schlichtungsempfehlung.

Diesem Vorschlag ist die Beschwerdegegnerin (Deutsche Bahn) nicht gefolgt und hat uns dazu Folgendes mitgeteilt:

"Auch wenn wir die Verärgerung des Beschwerdeführers über die Fahrpreisnacherhebung durchaus nachvollziehen können, so ist diese tariflich nicht zu beanstanden.

Der Fahrgast konnte bei der Kontrolle im Zug keine gültige Fahrkarte vorlegen. Nach Paragraph 12 (1) der Eisenbahn-Verkehrsordnung ist er somit zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes von 60,00 Euro verpflichtet. 

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg können zur nachträglichen Vorlage nur persönliche Fahrkarten anerkannt werden. Der Nachweis in Form eines Kontoauszuges ist nicht ausreichend, da daraus keine Einzelheiten zur erworbenen Fahrkarte hervorgehen. Der Verlust der Fahrkarte kann nicht dem Verkehrsunternehmen angelastet werden.

Dem Schlichtungsvorschlag stimmen wir nicht zu. Für eine Reduzierung der Forderung sehen wir keine tarifliche Grundlage. Die Zahlung des noch offenen Betrages von 60,00 Euro erwarten wir bis zum 5. März 2018 auf das folgende Konto:

Zahlungsempfänger: DB AG /FN Service
Commerzbank Baden Baden
IBAN: DE02662400020115507600
Verwendungszweck:-------------------

Zu unserem Bedauern ist das Schlichtungsverfahren damit gescheitert. Wir betrachten die Angelegenheit als abgeschlossen und danken Ihnen für das der Schlichtungsstelle entgegengebrachte Vertrauen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie im Fall der nicht fristgerechten Begleichung der Forderung mit weiteren, insbesondere der Einschaltung eines Inkassounternehmens und der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung seitens der Beschwerdegegnerin rechnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Und nun zietiere ich die Söp-Schlichtungsempfehlung, die dem eben zitierten Schreiben hervor ging:

In dem Schlichtungsverfahren Z....betreffend die Beschwerde

des Herrn Paul Czickus   (Beschwerdeführer)

gegen

die Deutsche Bahn AG   (Beschwerdegegnerin)

spricht die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Streitbeteiligung folgende Empfehlung aus:

Die Beschwerdegegnerin reduziert die Forderung aus Kulanz auf einen Betrag in Höhe von 1,45 Euro und verzichtet auf die darüber hinausgehende Forderung. 

Begründung:

Nach den uns mitgeteilten Angaben ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:

- Der Beschwerdeführer wollte am 17.01.2018 mit einem Zug der Beschwerdegegnerin von Fürth (Bayern) Hauptbahnhof nach Zirndorf fahren. Hierfür wollte er eine 7-Tages-MobiCard 2+T nutzen, die er nach eigenen Angaben am 15.01.2018 an einem Fahrkartenautomaten der Verkehrs AG Nürnberg erworben hatte (Zahlungsbeleg über 27,20 Euro liegt vor).

- Nachdem der Beschwerdeführer in den Zug gestiegen war, habe er seine MobiCard aus dem Geldbeutel holen wollen und dabei festgestellt, dass er sie verloren hatte. Er habe daraufhin den Zug verlassen wollen, um noch eine Einzelfahrkarte zu erwerben, was jedoch nicht mehr möglich gewesen sei, da sich in diesem Moment die Zugtüren schlossen. Der Beschwerdeführer habe sich dann "auch gleich" zum Zugbegleiter begeben und den Sachverhalt erläutert. Dieser habe ihm eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt, ohne ihm einen Kontrollbeleg auszuhändigen.

- Mit Schreiben vom 19.01.2018 machte die Beschwerdegegnerin ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro gegenüber dem Beschwerdeführer geltend. 

- Der Beschwerdeführer widersprach der Forderung. Er habe nachweislich ein Ticket bezahlt.

- Die Beschwerdegegnerin lehnte ein Entgegenkommen ab, da eine nachträgliche Vorlage einer übertragbaren Fahrkarte nach den Beförderungsbedingungen nicht zugelassen sei. 

- Der Beschwerdeführer ist damit nicht zufrieden und bittet um Prüfung und Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. 

Es bietet sich an, die streitige Angelegenheit einvernehmlich beizulegen. Ziel der Schlichtung ist ein angemessener Ausgleich der Interessen der Beteiligten. 

Zugunsten der Beschwerdegegnerin haben wir die folgenden Aspekte berücksichtigt:

Nach §§ 9Abs.1,12 Abs.1 lit.a) Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) ist der Reisende zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er beim Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist. Der Beschwerdeführer konnte im Rahmen der Fahrkartenkontrolle unstreitig kein gültiges Ticket vorzeigen, so dass die Geltendmachung eines erhöhten Beförderungsentgeldes grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. 

- Nach § 12 Abs. 2 EVO beträgt der erhöhte Fahrpreis das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises für die vom Reisenden zurückgelegte Strecke, mindestens aber 60,00 Euro.

- Auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Beschwerdeführers, er habe sich einen Fahrausweis beschafft, konnte diesen jedoch aufgrund des Verlustes bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen, bleibt die Fahrpreisnacherhebung gemäß § 12 Abs. 1 lit.b)EVO, der diese Fallkonstelation ausdrücklich regelt, grundsätzlich berechtigt. 

- Der Verlust einer Fahrkarte als sogenanntes Inhaberpapier liegt in der alleinigen Verantwortungssphäre der Reisenden.

- Nach § 12 Abs.3 EVO ermäßigt sich der erhöhte Fahrpreis auf 7,00 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag nachweisen kann, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen Fahrkarte war. Da der Beschwerdeführer die Fahrkarte verloren hat, kann er den Nachweis über das Vorliegen einer zum streitgegenständlichen Zeitpunkt und auf der gefahrenen Strecke gültigen Fahrkarte nicht führen. Der Zahlungsbeleg ist insoweit nicht ausreichend, da sich aus diesem zum Inhalt der zum Preis von 27,20 Euro erworbenen Fahrkarte nichts weiter entnehmen lässt. Insoweit scheidet eine Reduzierung auf 7,00 Euro aus. 

Zugunsten des Beschwerdeführers haben wir folgende Aspekte berücksichtigt:

- Es ist nicht ersichtlich, dass sich der Beschwerdeführer eine Beförderungsleistung erschleichen wollte. Er gibt an, am 15.01.2018 an einem Fahrkartenautomaten der Verkehrs AG Nürnberg eine für die Fahrt gültige 7-Tages-MobiCard 2+T zum Preis von 27,20 Euro erworben zu haben, welche er jedoch verloren habe und daher im Rahmen der Fahrkartenkontrolle nicht vorlegen konnte. Vor diesem Hintergrund war der Fahrpreis für die streitgegenständliche Beförderungsleistung wohl bereits vor Fahrantritt entrichtet, so dass der Beschwerdegegnerin kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein dürfte. Es ist daher nachvollziehbar, dass sich der Beschwerdeführer ein Entgegenkommen von Seiten der Beschwerdegegnerin wünscht. 

- Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes dann unzulässig ist, wenn ein Fahrgast ohne eigenes Verschulden daran gehindert ist, vor Fahrantritt einen Fahrausweis zu erwerben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt waren, kann anhand des der Schlichtungsstelle bekannten Sachverhalts nicht abschließend geprüft werden. Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers war er nach Bemerken des Verlusts der vorab erworbenen Fahrkarte jedenfalls zahlungsbereit- und willig. Der Beschwerdeführer gibt an, erst nach Einstieg in den Zug bemerkt zu haben, dass er die MobiCard verloren hatte. Er habe daraufhin den Zug verlassen wollen, um noch eine Einzelfahrkarte zu erwerben, was jedoch nicht mehr möglich gewesen sei, da sich in diesem Moment die Zugtüren schlossen.

Vorschlag:

-Die Beschwerdegegnerin beteiligt sich im vorliegenden Fall am Schlichtungsverfahren der söp. Der Rechtsstreit kann daher zeitnah erledigt und der Aufwand für eine nähere Aufklärung des Sachverhalts vermieden werden. Damit vermeiden die Beteiligten zugleich das mit einem möglichen Gerichtsverfahren verbundene Prozess- und Kostenrisiko. Zudem ist eine solche Erledigung des Konflikts geeignet, zur Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit beizutragen.

-Nach Abwägung aller Umstände (insbesondere wohl vollständige Zahlung des Fahrpreises vor Fahrtantritt, Verlust der Fahrkarte) regen wir zur einvernehmlichen Streitbeilegung und Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit an, die Forderung aus Kulanz auf einen Betrag in Höhe von 1,45 Euro zu reduzieren und auf die darüber hinausgehende Forderung zu verzichten. Dieser Vorschlag soll der oben genannten Gesamtwürdigung Rechnung tragen. Der reduzierte Betrag entspricht nach Recherchen der Schlichtungsstelle dem regulären Entgelt für die streitgegenständliche Beförderungsleistung (VGN Einzelfahrkarte der Preisstufe 2).

Berlin, den 08.02.2018

Volljuristin/Schlichterin

Anmerkung von mir (Paul Czickus/Beschwerdeführer gegen Deutsche Bahn):

Nachdem die Deutsche Bahn in meinem Fall in keinster Weise Kulanz zeigt bzw. annähernd sich benimmt, wie man sich gegenüber Kunden zu benehmen hat, werde ich mich täglich dahinter setzen, daß diese "Tatsachenbeschreibung" in der Google-Suchmaschine unter wichtigen "Keywords" weit nach oben kommt. 

So sollen möglichst viele Kunden der Deutschen Bahn "gewarnt" werden vor der meiner Meinung vorsätzlichen "Abzock-Maschinerie" rund um die DB-Fahrpreisnacherhebung. 

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Meine DB-Bayerntickets (siehe Bild)! Trotzdem von der Deutschen Bahn als Schwarzfahrer abgestempelt?


Meine genutzten DB-Bayerntickets

Hier auf diesem Bild seht Ihr in meiner Hand einige DB-Bayerntickets (das ist nur ein Auszug/ich habe noch mehr), die ich innerhalb des letzten Jahres oder über einen längeren Zeitraum bezahlt und genutzt habe, um mit der Deutschen Bahn zu fahren. Schon hier zeigt sich, daß ich garantiert KEIN Schwarzfahrer bin. 

Ich habe immer bezahlt, nur leider wie oben beschrieben meine MobiCard verloren. Ich habe jetzt einmal im Februar noch die Deutsche Bahn genutzt. Ich versuche aber weitest gehend auf die Bahn in Zukunft zu verzichten. 

Wer mich betrügt und 60,00 Euro von mir haben will, der hat meiner Meinung kein Anrecht mehr auf Kundentreue. 

Ich hoffe, die Deutsche Bahn verscherzt es sich auf diese Weise mit weiteren Kunden, damit Sie die Quittung am Ende des Jahres in ihren Bilanzen sehen kann. Und ich hoffe, daß mein Blog-Beitrag bald sehr weit oben in der Google-Suchmaschine auffindbar sein wird, damit ALLE mit bekommen, wie daneben der Staatskonzern (privat organisiertes Staatsunternehmen) bzw. die Verantwortlichen hier handeln. Ich werde täglich mehr über meine Erfahrungen und über die Erfahrungen anderer Fahrgäste mit der Deutschen Bahn, hier im Blog berichten. Einfach dabei bleiben:-)

Ratenzahlungsvereinbarung mit der Fahrpreisnacherhebungsstelle abschließen?

Nachdem die Deutsche Bahn keine Einsicht zeigt und mich trotz "gekaufter" und "verlorener" MobiCard mit 60,00 Euro abzockt und ich in diesem "Rechtsstaat" wohl nicht einmal Recht bekommen würde, habe ich nun um eine Ratenzahlung bei der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle gebeten. 

Dies heißt aber weiterhin, daß ich mich von der Deutschen Bahn betrogen fühle. Denn wer mich kennt, weiß, daß ich die Wahrheit sage und die MobiCard nur selbst genutzt habe. Aber die Deutsche Bahn schießt hier selbst ein Eigentor. Ich werde in Zukunft auf die Deutsche Bahn verzichten und in dieses unsoziale Unternehmen kein Geld mehr stecken. Ich werde dieses Verkehrsmittel nicht mehr nutzen.

Hier werden ehrliche Fahrgäste wie Schwarzfahrer behandelt. Schämt "EUCH"!!! (DB, Deutsche Bahn...)

Im übrigen ist die Deutsche Bahn (DB Fahrpreisnacherhebungsselle) sofort auf meine Anfrage mit der Bitte um eine Ratenzahlung, eingegangen. Naja es geht ja um Geld. Da ist die Deutsche Bahn schnell. Ich "darf" also in 20,00 Euro Raten diese "Abzocke" bezahlen. Bei meinem schriftlichen Widerspruch hat die Antwort der Deutschen Bahn mindestens 1 Woche gedauert. 

Im jetzigen Fall ging es um Geld und die Ratenzahlungsvereinbarung. Da war die Antwort schon nach 3 Tagen in meinem Briefkasten. Alles was zählt, ist das Geld und wohl nicht die Kundenzufriedenheit bei der Deutschen Bahn.

1. Ratenzahlung an die DB Fahpreisnacherhebungsstelle
Soeben (06.03.2018) habe ich die erste Ratenzahlung in Höhe von 20,00 Euro an die 
DB Fahrpreisnacherhebungsstelle veranlasst. Eines ist klar. Einen Kunden weniger hat die Deutsche Bahn jetzt auf diese asoziale Vorgehensweise verloren. So ein asoziales Verhalten gegenüber ehrlichen Kunden, gibt es nur bei der Deutschen Bahn

Dieser Zusatz im Schreiben der Deutschen Bahn vom 26.02.2018 ist so oder so ein WITZ: "Wir bitten um Terminbeachtung, da bei Verzug die Akte an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird". Na hoffentlich ist das dann nicht Tesch-Inkasso. Dann geht die offensichtliche Betrugsmasche der Deutschen Bahn nämlich gleich weiter und der "Kunde" schaut noch  mehr aus der Röhre.

Meine Erfahrungen mit der Deutschen Bahn (DB)

An dieser Stelle muss ich der Deutschen Bahn nun die Note 6 ausstellen. Schon wegen laufender Zugverspätungen, stinkigen und dreckigen Zügen, verschissenen Klos und zu wenigen Sitzplätzen, kaputten Zugtüren, hätte ich der Deutschen Bahn nur eine Note 4 für "ausreichend" gegeben.

Aber das war die Spitze des Eisberges. Dass die Deutsche Bahn (DB) 0 (null!!) Kulanz gegenüber Kunden zeigt (wie in meinem Fall), hat mich nun dazu bewogen, die Deutsche Bahn mit der Note 6 zu bewerten. 

Du möchtest auch eine Bewertung zur Deutschen Bahn (DB) abgeben? Mache das hier ganz unten unter diesem Blog Posting und kommentiere.

Mein Vertrauen in eine "funktionierende Deutsche Bahn" ist erschüttert. Ich habe meine Schlüsse schon jetzt daraus gezogen. Ich bin nun auch bei -10 bis -15 Grad mit meinem Motorroller zuverlässig und pünktlich unterwegs gewesen. Ich musste keine lauten Fahrgäste ertragen und Gestank in den Zügen blieb mir auch erspart im bitterkalten Februar 2018. Ich konnte wenigstens frische Luft schnappen und war sehr GÜNSTIG unterwegs auf 2 Rädern.

DB Fahrpreise- Abzock-Mentalität auf höchstem Niveau?

An dieser Stelle möchte ich gleich noch einmal auf die Fahrpreise der Deutschen Bahn eingehen. Wenn ich hier von Zirndorf im Landkreis Fürth nach Nürnberg fahren möchte, zahle ich für eine Einzelfahrkarte mittlerweile schon 3,60 Euro.

Manche Verantwortliche sind hier wirklich nicht mehr ganz dicht und haben das Maß völlig verloren. Für einmal nach Nürnberg und zurück zahlt man also gleich 7,20 Euro. Zum Vergleich: Wenn ich meinen Motorroller nutze. Dann zahle ich zweimal die Woche je 3,00 Euro. Motorisiert mit dem eigenen Fahrzeug ist wohl doch günstiger und angenehmer.


+Warnung vor DB: 60 Euro bei verlorener Fahrkarte! Vorsicht+
Blanker Hohn ist dann auch diese Lok (Bild), die am 19.02.2018 am Nürnberger Hauptbahnhof stand. Auf diesem steht "Unsere Preise schonen ihren Geldbeutel". Das ist wohl der Witz des Jahrhunderts. Wer seine Fahrkarte verliert und nicht mehr findet. Der zahlt, wie in meinem Fall das 30-fache des normalen Preises einer Einzelfahrkarte, also 60,00 Euro. Ich würde mich an Eurer Stelle nicht vorsätzlich von der Deutschen Bahn in die irre führen lassen. Am besten auf andere Verkehrsmittel umsteigen, wenn man nicht kriminalisiert werden möchte von der DB. Im Falle des Verlustes einer Fahrkarte, kann das schnell passieren.

P.S: Überfüllte Züge und verschissene Klos (wie ich im Dezember 2017 in einer Regionalbahn der Deutschen Bahn von Nürnberg nach Würzburg erlebt habe), kann man sich gerne sparen. Dafür  noch zu zahlen, ist blanker Hohn. Im Dezember 2017 fuhr ich mit einer Regionalbahn von Nürnberg nach Würzburg. In diesem Zug stank es unerträglich nach Scheisse. Alle Fahrgäste drängten sich in das erste Zugabteil, um vor dem Gestank zu fliehen.

Fliehen ging aber nicht, da wohl der Cointainer im Klo übergelaufen war. Hier überhaupt noch etwas zu bezahlen an die Deutsche Bahn??? Hier sollte man Schadenersatz einklagen, da es an Körperverletzung grenzt, was sich hier die Bahn erlaubt. Von dem Gestank der Scheisse und der Ausscheidungen, hätte man echt benommen werden könnnen. Das war der Abschaum pur in diesem Zug. Der Zug hätte SOFORT durch einen neuen Zug ersetzt werden müssen. Aber das hätte die Deutsche Bahn wohl in drei Tagen nicht hin bekommen.
Bild aus einem Zug im Februar 2018

Allgemein sind auch die Sitzbänke manchmal braun wie scheisse. Das sage ich nicht nur, weil ich hier gerade Probleme mit der Deuschen Bahn und der Fahrpreisnacherhebungsstelle habe. Aber wenn ich schon einmal schreibe, dann möchte ich alles schreiben. Hier auf dem Bild sieht man einen Zugsitz (Live-Aufnahme am 18.02.2018), der wieder eine "braune" Verunreinigung hat und extrem abgesessen ist.

Die Deutsche Bahn könnte sich auch mehr darum kümmern, mehr Zugabteile einzusetzen, wenn man weiss, daß der Zug regelmäßig bis zum letzten Luftfenster überfüllt ist. 

Außerdem sollten nicht "Saufende" Bürger mehr geschützt werden. Denn wenn man im Zug Richtung Würzburg unterwegs ist, steigen am Wochenende so genannte "Weintouristen" in Ipsheim und Markt Bibart ein und aus. Und hier ist der Gestank von Alkohol teilweise unter aller Sau.

Reicht das Geld bei der Deutschen Bahn nicht einmal für ausreichend Fahrkartenautomaten?


Jahrelang gab es hier in Zirndorf (Bayern) Bahnhof zwei Fahrkartenautomaten. Das war auch sehr praktisch, wenn ein Fahrkartenautomat einmal wieder technisch auf der Strecke blieb oder bestimmte Geldscheine nicht annehmen wollte.

Seit einiger Zeit steht aber nur noch EIN Fahrkartenautomat auf dem Bahnhof in Zirndorf, obwohl besonders um 7 Uhr (wenn viele Schüler und Bürger auf dem Bahnsteig sind) die Schlange vor dem Fahrkartenautomat oft sehr lange ist. Manch einer hat bestimmt schon den Zug verpasst, weil er sein Ticket nicht mehr lösen konnte. 

Dies können wohl auch nur die "Schlaumeier" bei der Bahn in die Wege geleitet haben. Von zwei auf einen Fahrkartenautomaten reduzieren. So einen Schwachsinn gibt es tatsächlich nur bei der DB. Der Betonsockel, auf dem der zweite Fahrkartenautomat hier in Zirndorf Bahnhof stand, ist noch vorhanden. Aber anscheinend wird da kein Automat mehr installiert werden. Es ist schon traurig, wie bei der Deutschen Bahn augenscheinlich immer an der falschen Stelle gespart wird. 

Und jetzt hoffe ich, Ihr wisst ein bisschen Bescheid darüber, was ich mit der Deutschen Bahn in Bayern so erlebt habe.


DB Zugverspätungen - Ist mein Zug pünktlich?


Wer kennt das nicht? Man hat einen wichtigen Termin und nutzt einmal wieder die Deutsche Bahn. Bzw. man möchte die Bahn nutzen, um an das Ziel zu kommen. Man steht schon am Bahnsteig. Leider startet wieder das alt bekannte Spiel. Auf der Anzeigentafel wird angezeigt. Der Zug hat 5 Minuten Verspätung, nach 5 Minuten wechselt die Anzeige auf 10 Minuten Verspätung. Nach 15 Minuten kommt er endlich der Zug, der einen "schnell" von A nach B bringen soll. Fahrgäste steigen aus. Man steigt ein. Ach Mist, warum fährt er denn nicht endlich, der "liebe Zug"? Ach, es gibt einmal wieder Tür-Probleme, die von Seiten der DB nicht in den Griff zu bekommen sind. Die Türen schließen mal wieder nicht. Abermals vergeht eine gefühlte Viertelstunde, bis der Zug dann doch einmal in Fahrt kommt. Das kennt man doch! Wenn man die Deutsche Bahn nutzt? Warum ich das schreibe? Weil ich Eure Meinung nicht nur zur DB Fahrpreisnacherhebung wissen möchte, sondern auch zum Thema "DB Zugverspätungen". Einfach hier unten kommentieren. Sehr toll ist ja auch immer, wenn plötzlich auf der Anzeigentafel angezeigt wird. "Der Zug fällt aus". Sind das Einzelfälle bei der Deutschen Bahn? Oder sieht so die Tagesordnung aus? 

Ihr habt auch eine Meinung zur Deutschen Bahn bzw. Erfahrungen mit dem "tollen Staatskonzern" gemacht, der ja so "genial" und "unbürokratisch" (IRONIE) aufgestellt ist? Dann hinterlasst bitte hier unten im Blog gleich Euer Kommentar. DANKE!