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➥Lindt siegt im ➥Bärenstreit gegen Haribo beim Bundesgerichtshof

Das RECHT steht auf der Seite von Lindt!
Der Bärenstreit ist beendet. Der Schoko-Bär (eingehüllt in goldene Folie) von Lindt darf in den Regalen bleiben. Der Lindt-Teddy verletzt nicht die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo ("Goldbären"). Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. 

Die Fakten:
Seit der Weihnachtszeit im Jahr 2011verkauft der Schweizer-Schokoladenhersteller Lindt den Goldbären, der eine Schleife um den Hals trägt. Haribo sah dadurch seine Markenrechte verletzt. Seit den 1960er Jahren vertreibt der Bonner Süßwarenhersteller Haribo Gummibärchen und ließ sich zu einem späteren Zeitpunkt auch die Wortmarke "Goldbären" schützen. 

Haribo wollte ein Verbot des Schokoteddys von Lindt durchsetzen.
Die Vorinstanzen haben einmal Haribo, dann wieder Lindt Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Köln hat jedoch zuletzt die Klage des Bonner Gummibärchenherstellers abgelehnt. Dagegen ging Haribo in Revision zum BGH, die jetzt abgewiesen wurde.

Der Vorsitzende Richter beim BGH, Wolfgang Büscher, sagte in Karlsruhe, dass der Schokoteddy keine unlautere Nachahmung von Haribos Fruchtgummiprodukten darstelle. Die Marken "Goldbär" und "Goldbären" von Haribo sind in Deutschland zwar sehr bekannt. Dennoch fehle es an einer Verwechslungsgefahr. Der Verbraucher verknüpfe nicht automatisch mit den Haribo-Bären den Schokoladenholkörper (Schokoteddy) von Lindt.