Mietminderung - Kein Warmwasser? Heizungsausfall!



Echt schlimm, wenn es kein Warmwasser gibt! Auch schlimm, wenn es im Winter einen Heizungsausfall gibt!

Wie sieht es bei Heizungsausfall und beim Ausfall des Warmwassers eigentlich aus?

Kann man da ohne weiteres die Miete mindern?

Wohl nicht! Da man zunächst den Vermieter über die Mängel informieren muss und ihm die Gelegenheit geben muss, den Mangel zu beseitigen.

Wenn der Mangel bzw. der Heizungsausfall länger andauert oder man länger kein Warmwasser zur Verfügung steht, kann man aber schon eine Mietminderung vornehmen. So ab 4 Tagen ohne Mängelbeseitigung kann man wohl die Miete mindern, was man online zum Thema in Erfahrung bringen kann.

Es gibt in der Sache auch schon Gerichtsentscheidungen. Manche Gerichte sehen es für richtig an, die Miete bei Heizungsausfall, etc. sogar bis um 70 Prozent zu mindern.

Im übrigen gibt es online auch eine Mietminderungstabelle als Anhaltspunkt, um wieviel man die Miete zum Beispiel bei Baulärm, bei einem Wasserschaden oder bei sonstigen Mängeln in der Wohnung mindern kann. Einfach mal in die Mietminderungstabelle rein schauen und sich schlau machen.

Habt Ihr schon mal eine Mietminderung gemacht? Wenn ja, aus welchem Grund?

Kommentiert doch hier unten im Kommentarfeld. Dankeschön!

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