▶WBG Zirndorf spricht jetzt vom "Tatbestand einer ▶Sachbeschädigung"

Im Schreiben (e-mail) der WBG Zirndorf mbH (Wohnbaugesellschaft der Stadt Zirndorf) vom 06. Februar 2015 spricht die WBG Zirndorf jetzt schon vom "Tatbestand einer Sachbeschädigung", weil es Flecken im Hausgang an der Tapete gibt. Auch wirft mir die WBG Zirndorf mbH indirekt vor, der Verursacher der Beschädigung der gestrichenen Wohnungstürzargen zu sein.

Hier nun meine Beweise:



Seit Jahren kaputte Stufe
Wenn ich irgendwelche Kosten tragen soll in diesem Haus. Dann müssen ALLE MIETER zahlen. Wie man an den hier beigefügten Bildern (Markierung 1) erkennen kann, sind insbesondere hinter dem Kinderwagen (der immer noch im Hauseingang steht), die meisten Flecken zu sehen. Auch sind im Hausflur nach ganz oben (den ich nie nutze), ein größerer schwarzer Fleck an der Wand zu sehen (Bild-Markierung 2) und am Boden (Bild 3). Zudem stellt die seit Jahren kaputte Stufe im Eingangsbereich (siehe Bild 4) ein großes Risiko dar, um zu stürzen. Nicht daß es jemandem so geht wie mir. Ich bin ja schon einmal schwer im Hausgang in der Bergstraße 8a gestürzt. Hier wurden die Treppen im Auftrag der WBG (Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zirndorf) mit "Beige" oder mit einer sonstigen chemischen Substanz gestrichen. 

Danach war der Hausaufgang eine Rutschbahn. HIER LESEN, wie es mich damals die Treppen runter gehaut hat im Mietshaus der WBG ZIRNDORF. Im übrigen ist der Hauseingang in diesem Mietshaus in der Bergstraße 8a sehr eng. Auch wenn die Rechtsprechung allgemein vielleicht einen Kinderwagen im Eingangsbereich erlaubt. In diesem Fall ist es schon sehr abenteuerlich, einen Kinderwagen abzustellen, so daß andere Mieter gehindert werden, einwandfreien Zugang (auch mit Fahrrad) zur Wohnung zu haben. Aber diese Mieter (Ibra....) haben ja anscheinend so oder so Sonderrechte (wie berichtet).

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